Der Kirchengemeinderat

Die Ausschüsse des Kirchengemeinderates

In den Ausschüssen werden die jeweils fachlichen Fragen und Anliegen bearbeitet und dem KGR ggf. als Beschlussvorlagen zugeleitet. Die Ausschüsse arbeiten in ihren Bereichen dem KGR zu. Sie sind besetzt durch mindestens ein Mitglied aus dem KGR und weiteren interessierten Gemeindemitgliedern (siehe oben). Über die Sitzungen werden jeweils Protokolle geführt. Der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen ein. Die Ausschüsse tagen in regelmäßigen Abständen oder nach Bedarf. Für jeden Ausschuss gibt es eine Satzung.

    • Geschäftsführender Ausschuss
    • Personal-Ausschuss
    • Finanzausschuss
    • Bau-Ausschuss
    • Kinder- und Jugendausschuss